Streusalz

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Region: Berlin
Autor: P. Steubl

Schnee und Eisglätte auf Bürgersteigen und Grundstücken trüben die Winterfreude von so manchem Hausbesitzer. Sie müssen die Wege räumen, damit Fußgänger sicher unterwegs sind. Dabei werden häufig immer noch Streusalz oder andere Taumittel eingesetzt. Deren Einsatz auf Bürgersteigen und Grundstücken ist jedoch nach § 29 des Berliner Naturschutzgesetzes verboten. Aus gutem Grund: Die Salze schädigen Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Boden, Grundwasser und verursachen zudem Schäden an Häusern und Fahrzeugen. Deshalb appelliert der BUND an alle Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sowie private Winterdienste, nur umweltfreundliche Streumittel einzusetzen.


Umweltschäden durch Streusalz

  • Salz setzt sich im Boden fest, verändert den Nährstoffhaushalt und verhindert, dass Bäume und andere Pflanzen ausreichend Wasser und Nährstoffe aufnehmen können. Besonders salzempfindlich sind Ahorn, Linde, Rosskastanie, Roteiche, Fichte und Douglasie.
  • Die Ergebnisse des Streusalzeinsatzes zeigen sich meist erst im Sommer, wenn sich Blätter an den Rändern braun verfärben oder Bäume einen vertrockneten Eindruck machen. Vergiftungen durch Salz, weniger Nährstoffe und Wasser machen die Bäume zudem anfälliger für Infektionen durch Pilze und Bakterien.
  • Streusalz gelangt durch die Böden oder über defekte Rohre des Abwasserkanalsystems ins Grundwasser und gefährdet die Grundwasserqualität.