Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Unterschied zwischen den Versionen

Aus BUND-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 17: Zeile 17:
 
Dies beeinhaltet insbesondere:
 
Dies beeinhaltet insbesondere:
  
    * Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers  
+
* Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers  
    * vollständige Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit  
+
* vollständige Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit  
    * Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
+
* Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
    * Schrittweise Reduzierung [[prioritärer Stoffe]] und Beenden des Einleitens [[prioritär gefährlicher Stoffe]]
+
* Schrittweise Reduzierung [[prioritärer Stoffe]] und Beenden des Einleitens [[prioritär gefährlicher Stoffe]]
    * Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
+
* Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
    * Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
+
* Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
    * Erhalt und Reaktivierung natürlicher Retentionsflächen
+
* Erhalt und Reaktivierung natürlicher Retentionsflächen
    * Wiederherstellung annähernd natürlicher Abflussverhältnisse
+
* Wiederherstellung annähernd natürlicher Abflussverhältnisse
  
  

Version vom 15. September 2008, 14:04 Uhr

Region: Berlin
Autor: Th. Edler


Allgemein

Die von der Europäischen Union im Dezember 2000 ins Leben gerufene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die ökologische Verbesserung aller europäischen Gewässer bis 2015. Bis dahin gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein.


Ziele

Durch ein modernes Flussgebietsmanagement muss zukünftig die ökologische und chemische Qualität der Gewässer in der Regel verbessert, zumindest aber erhalten werden.


Dies beeinhaltet insbesondere:

  • Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers
  • vollständige Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
  • Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens prioritär gefährlicher Stoffe
  • Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
  • Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
  • Erhalt und Reaktivierung natürlicher Retentionsflächen
  • Wiederherstellung annähernd natürlicher Abflussverhältnisse


Umsetzung

Die Verwaltung der Flüsse soll sich nicht mehr nach Landesgrenzen richten, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Internationale Kommissionen übernehmen die Umsetzung der WRRL, für die Oder z.b. die IKSO ("Internationale Kommission zum Schutz der Oder"), für die Elbe die IKSE ("Internationale Kommission zum Schutz der Elbe"), für den Rhein die IKSR, für die Donau die IKSD.


Zeitplan

Zur Umsetzung der WRRL gibt die EU einen genauen Zeitplan vor:

2003 Umsetzung in nationales Recht 2004 erste Bestandsaufnahme zum Gewässerzustand in den Flussgebieten 2006 Einrichtung der Monitoring-Netze 2009 Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2012 Umsetzung von Maßnahmen

Der Eintrag gefährlicher Stoffe muss spätestens in 20 Jahren beendet sein. bis zum Jahre 2009 für das Odereinzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenplan erarbeitet sein.


Beteiligung der Umweltverbände

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Gewässerbewirtschaftung ist ein zentrales Anliegen der WRRL. Auch die Umweltverbände sollten sich frühzeitig bei der Umsetzung der WRRL beteiligen, um Einfluss auf die grundsätzlichen Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne auszuüben.

Im Dezember 2002 erhielt z.B. das internationale Aktionsbündnis "Zeit für die Oder" den Beobachterstatus für die Arbeitsgruppe WRRL der IKSO. So können sich die Umweltverbände an der Umsetzung der WRRL an der Oder beteiligen und Vorbehalte direkt einbringen. Auch an der Elbe ist mit Iris Brunar (BUND) eine Vertreterin der Umweltverbände in der IKSE beteiligt.