Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Umsetzung der WRRL gibt die EU einen genauen Zeitplan vor:
 
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2006  Einrichtung der [[Monitoring]]-Netze<br>
 
2006  Einrichtung der [[Monitoring]]-Netze<br>

Version vom 15. September 2008, 14:48 Uhr

Region: Europa
Autor: P. Steubl



Allgemein

Die von der Europäischen Union im Dezember 2000 ins Leben gerufene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die ökologische Verbesserung aller europäischen Gewässer bis 2015. Bis dahin gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein.


Ziele

Durch ein modernes Flussgebietsmanagement muss zukünftig die ökologische und chemische Qualität der Gewässer in der Regel verbessert, zumindest aber erhalten werden.


Dies beeinhaltet insbesondere:

  • Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers
  • vollständige Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
  • Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens prioritär gefährlicher Stoffe
  • Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
  • Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
  • Erhalt und Reaktivierung natürlicher Retentionsflächen
  • Wiederherstellung annähernd natürlicher Abflussverhältnisse


Umsetzung

Verwaltung der Flüsse

Die Verwaltung und Bewirtschaftung der Flüsse soll sich nicht mehr nach Landesgrenzen richten, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Internationale Kommissionen übernehmen die Umsetzung der WRRL, für die Oder z.b. die IKSO ("Internationale Kommission zum Schutz der Oder"), für die Elbe die IKSE ("Internationale Kommission zum Schutz der Elbe"), für den Rhein die IKSR, für die Donau die IKSD. Für nationale und internationale Flussgebietseinheiten soll jeweils ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt werden.

Zeitplan

Zur Umsetzung der WRRL gibt die EU einen genauen Zeitplan vor:

2003   Umsetzung in nationales Recht
2004 erste Bestandsaufnahme zum Gewässerzustand in den Flussgebieten
2006 Einrichtung der Monitoring-Netze
2009 Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2012 Umsetzung von Maßnahmen
2015 Erreichen der Umweltziele


Beteiligung der Umweltverbände

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Gewässerbewirtschaftung ist ein zentrales Anliegen der WRRL. Auch die Umweltverbände sollten sich frühzeitig bei der Umsetzung der WRRL beteiligen, um Einfluss auf die grundsätzlichen Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne auszuüben.

Im Dezember 2002 erhielt z.B. das internationale Aktionsbündnis "Zeit für die Oder" den Beobachterstatus für die Arbeitsgruppe WRRL der IKSO. So können sich die Umweltverbände an der Umsetzung der WRRL an der Oder beteiligen und Vorbehalte direkt einbringen. Auch an der Elbe ist mit Iris Brunar (BUND) eine Vertreterin der Umweltverbände in der IKSE beteiligt.