Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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Region: Berlin
Autor: Th. Edler


Allgemein

Die von der Europäischen Union im Dezember 2000 ins Leben gerufene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die ökologische Verbesserung aller europäischen Gewässer bis 2015.


Ziele der WRRL

Durch ein modernes Flussgebietsmanagement muss zukünftig die ökologische Qualität der Gewässer in der Regel verbessert, zumindest aber erhalten werden.

Dies beeinhaltet insbesondere:

  • Prozesse wie Geschiebeumlagerungen
  • Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
  • annähernd natürliche Abflussverhältnisse
  • Erhalt und Reaktivierung natürlicher Retentionsflächen
  • vollständige biologische Durchgängigkeit

Bis dahin gilt ein Verschlechterungsverebot.


Umsetzung der WRRL

  1. zwei Der Eintrag gefährlicher Stoffe muss spätestens in 20 Jahren beendet sein.
  2. drei bis zum Jahre 2009 für das Odereinzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenplan erarbeitet sein.


Beteiligung der Umweltverbände

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Gewässerbewirtschaftung ist ein zentrales Anliegen der WRRL. Auch die Umweltverbände sollten sich frühzeitig bei der Umsetzung der WRRL beteiligen, um Einfluss auf die grundsätzlichen Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne auszuüben.

Im Dezember 2002 erhielt z.B. das internationale Aktionsbündnis "Zeit für die Oder" den Beobachterstatus für die Arbeitsgruppe WRRL der IKSO. So können sich die Umweltverbände an der Umsetzung der WRRL an der Oder beteiligen und Vorbehalte direkt einbringen. Auch an der Elbe ist mit Iris Brunar (BUND) eine Vertreterin der Umweltverbände in der IKSE beteiligt.