Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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Region: Europa
Autor: P. Steubl



Allgemein

Die von der Europäischen Union im Dezember 2000 ins Leben gerufene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die ökologische Verbesserung aller europäischen Gewässer bis 2015. Bis dahin gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein.


Ziele

Durch ein modernes Flussgebietsmanagement muss zukünftig die ökologische und chemische Qualität der Gewässer in der Regel verbessert, zumindest aber erhalten werden.


Dies beeinhaltet insbesondere:

  • Schutz und Verbesserung des Zustandes aller Gewässer einschließlich des Grundwassers
  • vollständige Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
  • Schrittweise Reduzierung und Beenden des Einleitens gefährlicher Stoffe
  • Erhalt und Wiedererlangung der Selbstreinigungskraft
  • Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
  • Erhalt und Wiederherstellung natürlicher Überflutungsflächen
  • Wiederherstellung annähernd natürlicher Abflussverhältnisse
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen


Umsetzung

Verwaltung der Flüsse

Europakarte kl.gif

Die Verwaltung und Bewirtschaftung der Flüsse soll sich nicht mehr nach Landesgrenzen richten, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Internationale Kommissionen übernehmen die Umsetzung der WRRL, für die Oder z.b. die IKSO ("Internationale Kommission zum Schutz der Oder"), für die Elbe die IKSE ("Internationale Kommission zum Schutz der Elbe"), für den Rhein die IKSR, für die Donau die IKSD.

Für nationale und internationale Flussgebietseinheiten soll jeweils ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt werden.

Zeitplan

Zur Umsetzung der WRRL gibt die EU einen Zeitplan vor:

2003   Umsetzung in nationales Recht
2004   erste Bestandsaufnahme zum Gewässerzustand in den Flussgebieten
2006   Einrichtung der Monitoring-Netze
2009   Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2012   Umsetzung von Maßnahmen
2015   Erreichen der Umweltziele


Beteiligung der Umweltverbände

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Gewässerbewirtschaftung ist ein zentrales Anliegen der WRRL. Auch die Umweltverbände sollten sich frühzeitig bei der Umsetzung der WRRL beteiligen, um Einfluss auf die grundsätzlichen Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne auszuüben.

Im Dezember 2002 erhielt z.B. das internationale Aktionsbündnis "Zeit für die Oder", dem auch der BUND angehört, den Beobachterstatus für die Arbeitsgruppe WRRL der IKSO. So können sich die Umweltverbände an der Umsetzung der WRRL an der Oder beteiligen und Vorbehalte direkt einbringen. Auch an der Elbe ist mit Iris Brunar (BUND) eine Vertreterin der Umweltverbände in der IKSE beteiligt.


Links

BUND WRRL-Forum
www.bmu.de
www.wrrl-info.de